ArtikelAbsolute und relative Eintragungshindernisse

Eine Markenanmeldung kann aus zwei unterschiedlichen Gründen scheitern. Entweder ist der Name etwas, das kein einzelnes Unternehmen monopolisieren darf, oder er kollidiert mit einer bereits bestehenden Marke. Beides wird in unterschiedlichen Phasen geprüft und erfordert unterschiedliche Lösungen.

Jedes Markenamt teilt die Gründe für die Zurückweisung einer Anmeldung in zwei Gruppen ein. Absolute Eintragungshindernisse betreffen das Zeichen selbst und schützen das Allgemeininteresse. Relative Eintragungshindernisse betreffen ältere Rechte und schützen andere Unternehmen. Wenn Sie wissen, womit Sie es zu tun haben, wissen Sie auch, was als Nächstes zu tun ist, denn die Lösungen sind nicht dieselben.

Absolute Eintragungshindernisse: das Zeichen selbst

Ein Zeichen scheitert an absoluten Eintragungshindernissen, wenn es überhaupt nicht geeignet ist, als Marke zu funktionieren. Die wichtigsten Fälle sind Marken ohne Unterscheidungskraft, Marken, die die Waren oder Dienstleistungen lediglich beschreiben, und Begriffe, die zur üblichen Bezeichnung eines Produkts geworden sind. Zeichen, die das Publikum täuschen, gegen die guten Sitten verstoßen oder Flaggen, amtliche Hoheitszeichen und geschützte geografische Angaben wiedergeben, werden aus demselben Grund zurückgewiesen. Im EU-Recht ist das in Artikel 7 der Unionsmarkenverordnung geregelt.

Eine Sprache genügt

Bei einer Unionsmarke genügt es, wenn ein Eintragungshindernis nur in einem Teil der Union vorliegt. Ein Wort, das auf Englisch bedeutungslos, auf Schwedisch, Deutsch oder Spanisch aber eindeutig beschreibend ist, wird für die gesamte EU zurückgewiesen. Das wird Anmeldern immer wieder zum Verhängnis, weil die Marke in der Sprache, an die sie gedacht haben, völlig unterscheidungskräftig wirkt.

Relative Eintragungshindernisse: Jemand war zuerst da

Relative Eintragungshindernisse betreffen Konflikte mit älteren Marken und anderen älteren Rechten. Entscheidend ist, ob für die Verbraucher Verwechslungsgefahr zwischen Ihrer Marke und einer bereits bestehenden Marke für ähnliche Waren oder Dienstleistungen besteht. Es handelt sich um eine Gegenüberstellung zweier privater Interessen und nicht um einen Mangel Ihres Zeichens.

Wer prüft was und wann?

Genau hier irren sich die meisten Anmelder. Absolute Eintragungshindernisse prüft das Amt immer von sich aus, ohne dass sich jemand beschweren muss. Stellt der Prüfer ein Problem mit dem Namen fest, wird die Anmeldung an dieser Stelle zurückgewiesen. Relative Eintragungshindernisse werden nicht überall gleich behandelt. Bei einer Unionsmarke weist das Amt Ihre Anmeldung nicht wegen einer älteren Marke zurück. Stattdessen veröffentlicht es Ihre Anmeldung, und der Inhaber der älteren Marke hat drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen. Erhebt innerhalb dieser Frist niemand Einwände, können Sie Ihre Marke eintragen lassen, obwohl eine ähnliche Marke existiert. Mehrere nationale Systeme, darunter das schwedische, gehen umgekehrt vor und prüfen ältere Rechte bereits im Prüfungsverfahren, sodass eine Anmeldung dort gestoppt werden kann, ohne dass ein Dritter tätig wird.

Beispiele, die an absoluten Eintragungshindernissen scheitern

„Best Luxury Watches“ für Uhren (etwa „beste Luxusuhren“) ist sowohl anpreisend als auch beschreibend: Die Angabe informiert die Verbraucher über das Produkt, statt erkennen zu lassen, wer es hergestellt hat. „Bread“ (Brot) für Backwaren ist die übliche Bezeichnung des Produkts. „Champagne“ für Schaumwein, der außerhalb der Champagne hergestellt wurde, verletzt eine geschützte geografische Angabe und täuscht über die Herkunft. Marken, die auf dem Emblem des Roten Kreuzes oder den olympischen Ringen aufbauen, werden als geschützte Zeichen zurückgewiesen.

So lösen Sie das Problem

Ein Einwand wegen absoluter Eintragungshindernisse lässt sich selten durch eine Einschränkung Ihrer Klassen lösen, die bei einem Konflikt das übliche Mittel ist. Ist die Marke rein beschreibend, brauchen Sie in der Regel einen anderen Namen oder ein zusätzliches unterscheidungskräftiges Element. Ist nur ein Teil Ihrer Waren und Dienstleistungen betroffen, kann es genügen, diese zu streichen. Es ist zwar möglich nachzuweisen, dass das Publikum die Marke durch lange und intensive Benutzung bereits als Ihre erkennt (Verkehrsdurchsetzung), doch die Anforderungen an den Nachweis sind hoch, und für eine neue Marke ist das kein realistischer Weg.

Warum das wirtschaftlich wichtig ist

Amtsgebühren werden nicht erstattet, wenn Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird. Ein Problem mit absoluten Eintragungshindernissen sollten Sie daher vor der Anmeldung erkennen und nicht erst einige Monate und ein paar hundert Euro später. Deshalb lohnt es sich, einen möglichen Namen auf beide Arten von Hindernissen zu prüfen, solange er sich noch leicht ändern lässt.

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