Eine Marke ist jedes Zeichen, das Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Sie ist die rechtliche Grundlage Ihres Markenauftritts.
Wenn eine neu veröffentlichte Marke mit Ihrer kollidiert, können Sie sie während der Widerspruchsfrist angreifen. So funktioniert das Verfahren.
Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie Inhaber einer älteren eingetragenen Marke, einer älteren nicht eingetragenen Marke mit etablierter Bekanntheit oder eines anderen älteren Rechts (etwa eines Handelsnamens oder Designs) sind.
Der häufigste Widerspruchsgrund ist die Verwechslungsgefahr - die angegriffene Marke ähnelt Ihrer und betrifft ähnliche Waren oder Dienstleistungen, sodass Verbraucher die Marken verwechseln könnten. Weitere Gründe sind bekannte Marken und ältere nicht eingetragene Rechte, die im geschäftlichen Verkehr benutzt werden. Bösgläubigkeit ist kein Widerspruchsgrund, kann aber später in einem Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht werden.
Der Widerspruch wird direkt beim zuständigen Amt (z. B. beim EUIPO) innerhalb der Widerspruchsfrist eingelegt. Danach folgt eine Cooling-off-Frist, in der die Parteien verhandeln können. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Amt.
Die Widerspruchsgebühr beim EUIPO beträgt 320 € pro Widerspruch. Eine rechtliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, wird bei komplexen Fällen aber dringend empfohlen.
Eine Marke ist jedes Zeichen, das Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Sie ist die rechtliche Grundlage Ihres Markenauftritts.
Schutz für geistiges Eigentum gibt es in mehreren Formen. Wer die Unterschiede kennt, wählt leichter das richtige Instrument.
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet Unionsmarken und Unionsgeschmacksmuster - mit einer einzigen Eintragung für alle 27 Mitgliedstaaten.
Die Eintragung einer Marke folgt einem klar strukturierten Ablauf. Wer die einzelnen Phasen kennt, hat realistische Erwartungen und vermeidet Verzögerungen.
Wie lange die Eintragung dauert, hängt vom Amt und von der Komplexität ab. Eine unkomplizierte Unionsmarke ist in der Regel 4 bis 6 Monate nach der Anmeldung eingetragen.
Eine Markenanmeldung kann aus zwei unterschiedlichen Gründen scheitern. Entweder ist der Name etwas, das kein einzelnes Unternehmen monopolisieren darf, oder er kollidiert mit einer bereits bestehenden Marke. Beides wird in unterschiedlichen Phasen geprüft und erfordert unterschiedliche Lösungen.
Marken werden für bestimmte Waren und Dienstleistungen eingetragen, die nach dem Abkommen von Nizza in 45 Klassen eingeteilt sind - einem weltweiten System, das in über 150 Ländern verwendet wird.
Eine strukturierte Übersicht über alle 45 Markenklassen, gegliedert nach Waren und Dienstleistungen.
Die Eintragung ist nicht das Ende des Prozesses - sondern der Anfang. Die Überwachung stellt sicher, dass Ihre Marke nicht ohne Ihr Wissen verwässert oder verletzt wird.
Eingetragene Marken müssen alle 10 Jahre verlängert werden. Ohne Verlängerung erlischt die Marke und der Schutz geht verloren.
Eine eingetragene Marke kann für verfallen erklärt werden, wenn sie 5 aufeinanderfolgende Jahre lang nicht ernsthaft benutzt wurde. Das sollten Sie wissen.
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